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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

(ots)

Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2004 die Kinderzulagen in der Landwirtschaft um monatlich 5 Franken. In den Genuss dieser Zulagen kommen nur Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien 
in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten 
auszugleichen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kinderzulagen 
gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft 
(FLG) an die wirtschaftliche Entwicklung und an die Entwicklung der 
kantonalen Ansätze für Familienzulagen anzupassen. Die Kinderzulagen 
belaufen sich ab 1. Januar 2004 auf folgende Beträge:
•	170 Franken	(175 Franken ab dem dritten Kind) 	für 
Talgebiete
•	190 Franken	(195 Franken ab dem dritten Kind)	für 
Berggebiete
Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu, wenn 
ihr reines Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese 
Grenze erhöht sich um 5'000 Franken pro Kind. Bei Einkommen, welche 
die Einkommensgrenze um höchstens 7'000 Franken übersteigen, besteht 
Anspruch auf einen Teil der Zulagen. Die nun beschlossene Erhöhung 
hat Mehrkosten von jährlich 3,5 Millionen Franken zur Folge. Davon 
trägt der Bund zwei Drittel, die Kantone tragen einen Drittel.
Letztmals wurden die Kinderzulagen vor zwei Jahren erhöht.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Tel. 031 / 322 91 47
	Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen
	Bundesamt für Sozialversicherung

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