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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Gesundheit und Soziales: Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI

(ots)

Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von dieser neuen Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der Gesundheitsfragen in ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden.

Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen 
Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere 
Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die 
Gesundheitspolitik haben. Die Zusammenführung der Sektoren, die für 
die Gesundheitspolitik und den Gesundheitsschutz zuständig sind 
(BAG) und denjenigen, die sich mit der Finanzierung der 
Gesundheitsversorgung und den nötigen Massnahmen zur Gewährleistung 
eines Zugangs zu dieser Versorgung für alle befassen (BSV), 
ermöglicht, dieses Thema ganzheitlicher und flexibler anzugehen. Es 
können Synergien geschaffen und Gemeinsamkeiten besser genutzt 
werden.
Diese Reorganisation, von der etwa hundert Personen betroffen sind, 
wird weder einen Personalabbau noch eine Veränderung des Status der 
Angestellten zur Folge haben. Dank einem Gebäudeaustausch zwischen 
den beiden Ämtern kann diese Überführung zu verminderten Kosten und 
in kurzer Zeit vollzogen werden. Die Kosten werden von den beiden 
betroffenen Ämtern getragen. Die für die Kranken- und 
Unfallversicherung zuständigen Personen werden im Verlauf des ersten 
Quartals 2004 in das BAG umziehen. Zurzeit verfügt das BSV über rund 
300 Stellen, das BAG seinerseits über rund 320.
Eine Arbeitsgruppe wird die praktischen Modalitäten der 
Eingliederung des Kranken- und Unfallversicherungssektors in das BAG 
und der neuen Aufgabenteilung ausarbeiten. Diese Reorganisation wird 
kleinere Anpassungen der Gesetzgebung, in der die Aufgaben der Ämter 
festgelegt sind, erforderlich machen. Bis zu seiner definitiven 
Überführung ins BAG, das heisst bis zum 31. Dezember 2003, bleibt 
der KUV-Bereich dem BSV unterstellt.
Bei seinem Entscheid hat sich der Vorsteher des eidgenössischen 
Departements des Innern insbesondere auf die Arbeiten einer 
Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden 
Ämtern gestützt, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. 
Diese Gruppe ist zum Schluss gelangt, dass eine Zusammenführung der 
Stellen des EDI, die sich mit Gesundheitsfragen befassen, im 
Hinblick auf die Entwicklung einer ganzheitlichen und kohärenten 
Gesundheitspolitik gerechtfertigt ist.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Jean-Marc Crevoisier, Chef Presse- und Informationsdienst, Tel. 031 
322 80 16

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