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EDI: Krankenversicherung: Bundesrat legt dem Parlament die Prämienverbilligungs-Beiträge des Bundes 2004 bis 2007 vor

Bern (ots)

Krankenversicherung: Bundesrat legt dem Parlament die
Prämienverbilligungs-Beiträge des Bundes 2004 bis 2007 vor
Der Bundesrat hat seine Botschaft über die Bundesbeiträge für die 
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für die nächste 
Vierjahresperiode zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die 
Bundesbeiträge belaufen sich insgesamt auf maximal 9,6 Mia. Franken.
Der in der Botschaft des Bundesrates vorgeschlagene Bundesbeschluss 
legt die maximalen Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung auf der 
Basis des Betrags von 2003 fest. Entsprechend einem geltenden 
Bundesbeschluss wurde eine jährliche Steigerungsrate von 1,5% 
berücksichtigt. Es handelt sich um die maximalen Beiträge, die den 
Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Die einzelnen Kantone haben 
die Kompetenz, den ihnen zustehenden Bundesbeitrag um bis zu 50% zu 
kürzen. Entsprechend tiefer fällt dann auch ihr eigener 
Pflichtbeitrag an die Prämienverbilligung aus. Seit Inkrafttreten 
des KVG bewegt sich die jährliche Kürzungsrate jeweils zwischen rund 
20 und 25%.
Jahr
Maximalbeitrag Bund 
entsprechender Maximalbeitrag Kantone
zusammen
2004
	2349
	1174.5
	3523.5
2005
	2384
	1192
	3576
2006
	2420
	1210
	3630
2007
	2456
	1228
	3684
TOTAL
	9609
	4804.5
	14413.5
Angaben in Millionen Franken
Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung der 2. KVG- 
Revision wird diskutiert, wer künftig Anspruch auf 
Prämienverbilligung haben soll. Da diese Beratung noch nicht 
abgeschlossen ist, werden die Bundesbeiträge für die nächste 
Vierjahresperiode noch gestützt auf das geltende Recht festgelegt. 
Der vorliegende Bundesbeschluss muss vom Parlament in der nächsten 
Herbstsession verabschiedet werden. Mit Inkrafttreten der 2. KVG- 
Revision (vorgesehen 2005) kann der Bundesbeschluss gegebenenfalls 
angepasst oder aufgehoben werden.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 / 322 90 04
Fritz Britt, Vizedirektor
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Botschaft und Bundesbeschluss
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch

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