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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA

Bern (ots)

Gestützt auf die Ergebnisse einer vom Eidgenössischen
Departement des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat
beschlossen, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA
ihren heutigen Status als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt
mit einem ihr fest zugewiesenen Tätigkeitsbereich (Teilmonopol)
beibehalten soll. Ferner soll sie weiterhin das hauptsächliche
Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
(Arbeitssicherheit) mit hoheitlichen Funktionen bleiben.
Neu soll indessen die SUVA - nach Schaffung der erforderlichen
   gesetzlichen Grundlagen - in ihren Kernkompetenzen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz 
   - Risikoträger und Fallmanagement 
   - Finanzanlagen und Aktiven-/Passiven-Management  
   - Dienstleistungen für das Gesundheitswesen Schweiz
zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitäten entfalten
   können.
Der Bundesrat stellt fest, dass das Unfallversicherungssystem
effizient ist und deshalb keiner grundsätzlichen Änderungen bedarf.
Bei jeder Erweiterung eines Geschäftsfelds der SUVA wird die Frage
der Vereinbarkeit der privatwirtschaftlichen Tätigkeit mit den
hoheitlichen Kontrollaufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und
der Monopolstellung zu prüfen sein.
Damit bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über die
Organisation dieser Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden
können, gibt der Bundesrat eine Kosten/Nutzen-Analyse des heutigen
Systems der Unfallversicherung in Auftrag.

Kontakt:

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Peter Schlegel
Sektionschef
Sektion Unfallversicherung und Unfallverhütung
Tel. +41/31/322'90'87

Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im
Internet unter www.bsv.admin.ch

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