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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Gewährleistung der Arbeitsbedingungen in der Telekom-Branche

Biel (ots)

Die Telekomanbieter sind gesetzlich verpflichtet
die Arbeitsbedingungen der Branche zu gewährleisten. Ein vom 
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegebenes Gutachten 
kommt zum Schluss, dass diese Bedingung in erster Linie 
Sozialdumping unterbinden will. Die Arbeitsbedingungen der Branche 
sind laut Gutachten nicht eingehalten, wenn wesentliche 
Abweichungen vom Branchendurchschnitt im Kerngehalt des 
Arbeitsverhältnisses, nämlich Arbeitszeit, Lohn und Ferienanspruch, 
bestehen.
Der Zweck der Gesetzesbestimmung über die branchenüblichen 
Arbeitsbedingungen in der Telekommunikationsbranche besteht in der 
Vermeidung von so genanntem Sozialdumping, das heisst von 
Arbeitsbedingungen, die sich wesentlich von denjenigen der Branche 
unterscheiden. Unter "Arbeitsbedingungen der Branche" ist konkret 
der Kerngehalt eines Arbeitsverhältnisses gemeint, nämlich 
Arbeitszeit und Lohn, einschliesslich Ferienanspruch. Nicht 
angesprochen sind gemäss Gutachten Regeln zur Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses wie etwa Lohnfortzahlungen im Rahmen von 
Sozialplänen. Die mit der Gesetzesbestimmung 
angesprochene "Branche" lässt sich auf alle Anbieter von 
Fernmeldediensten begrenzen. Nicht einzubeziehen sind jedoch 
beispielsweise Zulieferbetriebe und Betriebe, die in der 
Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagert sind, da sie nicht im 
Wettbewerb mit den Konzessionärinnen stehen. Eine Verpflichtung zum 
Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen oder deren erleichterte 
Allgemeinverbindlichkeitserklärung lässt sich aus Art.6 des 
Fernmeldegesetzes (FMG) nicht ableiten. Es gelten die allgemeinen 
Regeln des Bundesgesetzes über die 
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.
Sind die Arbeitsbedingungen der Branche in diesem Sinne nicht 
eingehalten, schreitet das BAKOM als Aufsichtsbehörde ein und 
beantragt gegebenenfalls der Eidg. Kommunikationskommission 
(ComCom) als Konzessionsbehörde Massnahmen. Das BAKOM wird die 
Folgerungen aus den Gutachten mit den Gewerkschaften und mit 
Fernmeldedienstanbieterinnen erörtern. Geprüft wird dabei, 
inwiefern mit dem Einsatz einer tripartiten Kommission die 
Arbeitsbedingungen der Branche im Sinne des Gutachtens beobachtet 
werden sollen.
Gemäss Fernmeldegesetz (Art. 6 Abs. 1 Bst. c FMG) müssen die 
Anbieterinnen von Fernmeldediensten die "Arbeitsbedingungen der 
Branche gewährleisten". Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit hat das 
BAKOM zu prüfen, ob die Telekomanbieter diese Konzessionsbedingung 
einhalten, was im Zusammenhang mit Restrukturierungen in der 
Branche schon zu Diskussionen geführt hat. Um für diese Überprüfung 
über bessere Grundlagen zu verfügen hat das BAKOM das Gutachten zur 
Erarbeitung entsprechender Grundlagen in Auftrag gegeben. Das 
Gutachten besteht aus einem von Prof. Jean-Fritz Stöckli, 
Ordinarius für Privatrecht (Spezialgebiet Arbeitsrecht) an der 
Universität Basel verfassten juristischen Teil und einer von Prof. 
Georg Sheldon durchgeführten empirischen Untersuchung.
Die Gutachten von Prof. J.F. Stöckli und Prof. G. Sheldon können 
im Volltext unter 
http://www.bakom.ch/de/telekommunikation/grundlagen/arbeitsbedingung
en/index.html abgerufen werden.
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte: 
Peter Fischer 
Stv. Direktor BAKOM 
+ 41 32 327 55 99

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