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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Verbesserter Konsumentenschutz im Telekommunikationsmarkt

Biel (ots)

Ab sofort werden die Inhaber von sogenannten
Mehrwertdienstnummern (Telefonnummern nach dem Muster 09xy) auf 
einer Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) 
veröffentlicht. Die Massnahme soll die Transparenz in diesem Markt 
erhöhen und dem Missbrauch von Mehrwertdienstnummern vorbeugend 
entgegenwirken.
Das BAKOM wird seit einiger Zeit vermehrt mit Missbräuchen im 
Bereich der Mehrwertdienstnummern konfrontiert. Im Zug der Revision 
der Fernmeldegesetzgebung werden eine Reihe von Massnahmen 
getroffen, um die Situation in diesem Bereich zu verbessern. Als 
erste Massnahme tritt ab sofort die Publikation der Nummerninhaber 
von Mehrwertdienstnummern (09xy) in Kraft, mit denen 
Dienstleistungen in den Bereichen Business und Marketing (0900), 
Spiele und Response (0901) und Angebote mit erotischem oder 
pornografischem Inhalt (0906) angeboten werden. Publiziert werden 
auch die Inhaber von Telefonnummern nach dem Muster 08xy (Gratis- 
und Gebührenteilungsnummern) ausser 0878 (persönliche Nummern). 
Damit wird der erhebliche Aufwand, mit dem betroffene Konsumentinnen 
und Konsumenten die Inhaber von missbräuchlich verwendeten Nummern 
herausfinden mussten, reduziert. Die Änderung tritt mit der 
revidierten Verordnung über die Adressierungselemente im 
Fernmeldebereich (AEFV) ab sofort in Kraft. 
Bei Anrufen auf Nummern der Mehrwertdienste (insbes. 09XY) wird die 
darüber erbrachte Dienstleistung (Auskünfte, Kundendienst, 
Erotikangebote, Spiele, etc.) über die Telefonrechnung abgerechnet. 
Anrufe auf solche Nummern kosten deshalb teilweise massiv mehr als 
Anrufe auf "normale" Telefonnummern.
Weitere Massnahmen 
Ab 1. Dezember 2003 können alle abgehenden 
Verbindungen auf alle Mehrwertdienstnummern gratis gesperrt werden. 
Bisher war das nur für 0906-Nummern möglich. Diese Massnahme wird 
mit der heute in Kraft getretenen revidierten 
Fernmeldedienstverordung (FDV) eingeführt. 
Die momentan in Arbeit befindliche Revision des Fernmeldegesetzes 
(FMG) soll es dem Bundesrat zudem ermöglichen, Preisobergrenzen für 
die zum Teil sehr teuren Mehrwertdienstnummern einzuführen. Weiter 
sieht das revidierte FMG das Verbot unerwünschter elektronischer 
Werbung (Spam) und eine Stelle zur Schlichtung von Streitfällen 
zwischen Abonnentinnen und Abonnenten und Fernmeldedienstanbietern 
vor. 
Zusätzlich ist auch die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in 
Vernehmlassung, die strengere Vorschriften bei der Bekanntgabe der 
Tarife für Mehrwertdienstnummern vorsieht.
Liste der Inhaber von Mehrwertdienstnummern: http://www.e-
ofcom.ch/liste
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte: 
Bernhard Bürki 
Pressesprecher BAKOM 
+41 32 327 55 50

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