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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Lex Koller soll aufgehoben werden – flankierende raumplanerische Massnahmen Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern (ots)

02.11.2005. Künftig sollen Ausländer Grundstücke in
der Schweiz ohne ein kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen 
können. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Lex Koller heute nicht 
mehr notwendig und soll deshalb aufgehoben werden. Dies dürfte 
wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Um negative 
Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die namentlich in 
Tourismusgebieten auftreten könnten, sieht der Bundesrat 
flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Er hat am Mittwoch die 
Vorschläge des EJPD und UVEK bis Ende Februar 2006 in die 
Vernehmlassung geschickt.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen 
im Ausland (Lex Koller) ist heute nicht mehr notwendig, hält das 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in seinem Bericht fest. 
Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren 
Bekämpfung das Gesetz geschaffen worden ist, besteht – mit Ausnahme 
weniger Gemeinden – nicht mehr. In einigen Fremdenverkehrsorten 
gibt es noch eine starke ausländische Nachfrage nach 
Ferienwohnungen, was durch raumplanerische Massnahmen vermindert 
werden soll.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist im Lauf der Zeit stark 
eingeschränkt worden. Es erfasst heute grundsätzlich nur noch den 
Erwerb von Ferienwohnungen und von nicht selbst genutztem 
Wohneigentum. Betrieblich genutzte Grundstücke können Personen im 
Ausland schon seit einiger Zeit bewilligungsfrei erwerben, auch 
wenn sie selber kein Gewerbe darauf betreiben.
Wünschenswerte Impulse für die Wirtschaft
Nach der Aufhebung der Lex Koller könnten Personen im Ausland 
ohne das komplizierte Bewilligungsverfahren auch Bauland und 
Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie 
Stockwerkeinheiten) als blosse Kapitalanlage erwerben. Ausländische 
Investitionen in den Wohnungsbau dürften wichtige 
volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Diese Investitionen könnten 
Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und das vielerorts knappe 
Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Mit der Aufhebung der Lex 
Koller entfiele zudem der administrative Aufwand insbesondere der 
kantonalen Bewilligungsbehörden.
Raumplanerische Massnahmen besser geeignet
Der Bestand an Zweitwohnungen ist – vor allem was die 
Ferienwohnungen betrifft - insbesondere in gewissen 
Tourismusgebieten bereits heute sehr hoch. Eine ungelenkte Zunahme 
von Zweitwohnungen steht jedoch im Widerspruch zum 
verfassungsrechtlichen Gebot einer haushälterischen Bodennutzung. 
Zudem beeinträchtigt die zunehmende Zersiedelung das Landschafts- 
und Ortsbild, was gerade in Tourismusgebieten gravierend ist. Ob 
sich die Ferienwohnungen in schweizerischen oder in ausländischen 
Händen befinden, spielt dabei keine Rolle. Zur Lösung des Problems 
sind deshalb raumplanerische Massnahmen besser geeignet als eine 
Sonderbehandlung von Personen im Ausland.
Kantone und Gemeinden müssen nötige Vorkehrungen treffen Mit der 
vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) vorgeschlagenen Teilrevision des 
Raumplanungsgesetzes (RPG) sollen negative Auswirkungen, die mit 
der Aufhebung der Lex Koller verbunden sein können, verhindert 
werden. Die betroffenen Kantone sollen verpflichtet werden, in 
ihren Richtplänen diejenigen Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, 
in denen mit Bezug auf den Zweitwohnungsbau ein besonderer 
Regelungsbedarf besteht. Sie sollen dafür sorgen, dass die 
betroffenen Gemeinden die nötigen Massnahmen ergreifen. Die nötigen 
Vorkehrungen sollen dabei innerhalb einer Frist von drei Jahren ab 
In-Kraft-Treten des geänderten RPG getroffen werden. Die Kantone 
erhalten so die Möglichkeit, die Thematik des Zweitwohnungsbaus 
eingebettet in ihre gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zu 
behandeln. Der vorgeschlagene Lösungsansatz macht sich mit dem 
kantonalen Richtplan ein bewährtes Instrument zunutze und belässt 
den Kantonen bei der konkreten Umsetzung - in Respektierung der 
verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der 
Raumplanung - den nötigen Handlungsspielraum.
Damit die Kantone und Gemeinden genügend Zeit haben, um die 
nötigen Massnahmen zu treffen, soll die Lex Koller erst rund drei 
Jahre nach In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Änderung des 
Raumplanungsgesetzes aufgehoben werden. Solange die Kantone und 
Gemeinden die nötigen Vorkehrungen, um unerwünschte Entwicklungen 
zu verhindern, nicht getroffen haben, sollen zudem keine 
Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.
Weitere Auskünfte:
•	Aufhebung der Lex Koller:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 32
•	Flankierende raumplanerische Massnahmen:
Pierre-Alain Rumley, Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung, 
Tel. 079 335 76 80

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