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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Grösserer Handlungsspielraum im bäuerlichen Bodenrecht

Bern (ots)

23.09.2005. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, das bäuerliche Bodenrecht 
im Hinblick auf eine Liberalisierung zu überprüfen. Ziel ist der 
Abbau rechtlicher Schranken, welche die Übertragung 
landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude heute erschwert.
Anlässlich der Beratungen zur Eröffnung des 
Vernehmlassungsverfahrens zur Agrarpolitik 2011 hat der Bundesrat 
beschlossen, im bäuerlichen Bodenrecht gewisse Liberalisierungen 
vorzunehmen. Heute hat er nun das EJPD beauftragt, weitergehende 
Massnahmen zu prüfen. In einem ersten Schritt sollen Varianten für 
eine Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht 
aufgezeigt werden.
Mit dem geltenden Recht wird das unternehmerische Handeln der Bauern 
durch rechtliche Hürden im bäuerlichen Bodenrecht zu stark 
eingeschränkt. Ziel der angestrebten Revision wird es daher sein, 
den Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben an 
Selbstbewirtschafter zu erleichtern. Es ist vorgesehen, dass die 
Varianten noch in diesem Jahr vorliegen und erste Entscheide gefällt 
werden können. Das landwirtschaftliche Erbrecht soll dagegen 
grundsätzlich bestehen bleiben.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationschef EJPD, Tel. 079 / 206 20 72

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