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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Wie weiter nach dem Volksentscheid zu Schengen/Dublin? In Kraftsetzung voraussichtlich auf Anfang 2008

Bern (ots)

05.06.2005. Die Schweiz hat die Assoziierungsabkommen
Schengen/Dublin gutgeheissen. Die beiden Abkommen mit der EU werden 
frühestens im Jahre 2008 in Kraft treten, denn die Schweiz kann erst 
beitreten, wenn das modernisierte Informationssystem (SIS II) 
operativ ist. Dieses wird jetzt aufgebaut.
Die Schengener Fahndungsdatenbank wird zurzeit modernisiert. Die 
Schweiz wird daher Zugang auf das neue Schengener Informationssystem 
SIS II erhalten. Voraussichtlich Anfang 2008 können die Abkommen in 
Kraft treten. Von da an gilt das Schengensystem einschliesslich der 
Visumsbestimmungen. Bis zum Inkrafttreten werden an den Schweizer 
Grenzen wie bisher Personenkontrollen durchgeführt.
Der heutige Volksentscheid verändert die Verantwortung für die 
innere Sicherheit. Den Kantonen kommt eine grosse Verantwortung zu. 
Sie müssen die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten des Schengener 
Abkommens nutzen, um ihre Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit 
zu organisieren. Das Grenzwachtkorps wird die Kantone bei der 
Erfüllung bestimmter Aufgaben unterstützen.
Im Asylbereich gilt es die Datenbank Eurodac einzurichten. Diese 
wird zwar die Erkennung von Mehrfachgesuchen erleichtern; aber 
Dublin und Eurodac können weder eine klare Asylpolitik noch eine 
konsequente Asylgesetzgebung ersetzen. Das Dubliner Abkommen wird 
zur gleichen Zeit in Kraft treten wie Schengen.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 079 206 20 72

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