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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Patentschutz wird günstiger Zehn Millionen Franken Einsparungen für Patentinhaber

Bern (ots)

25.05.2005. Die Jahresgebühren für Patente werden um
25 Prozent reduziert. Der Bundesrat hat heute die vom Institutsrat 
des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum beantragte 
Änderung der Gebührenordnung genehmigt. Ab dem 1. Juli 2005 wird der 
jährliche Patentschutz 110 Franken weniger – das heisst, noch 310 
Franken – kosten. Tiefe Patentgebühren kommen insbesondere 
innovativen kleinen und mittleren Unternehmen entgegen. Damit wird 
die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsplatz attraktiver. 
Zusätzlich soll das Institut für Geistiges Eigentum auf den 
bisherigen jährlichen Bundesbeitrag von 3 Millionen Franken ab 2006 
verzichten.
Wer ein Patent verlängern will, bezahlt vom fünften bis maximal zum 
zwanzigsten Jahr seit der Anmeldung eine Jahresgebühr. Die heute 
genehmigte Gebührensenkung hat zur Folge, dass das Institut die 
Jahresgebühren für schweizerische und europäische Patente mit 
Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein ab dem 1. Juli 2005 von 
420 auf 310 Schweizer Franken reduzieren kann. Damit entfallen den 
Patentinhabern jährlich ungefähr zehn Millionen Franken an Gebühren. 
Tiefe Patentgebühren machen den Schutz von technischen Innovationen 
gegen Nachahmungen insbesondere auch für kleine und mittlere 
Unternehmen erschwinglich und stellen einen wichtigen Beitrag für 
das Wirtschaftswachstum dar.
Die Gebührensenkung widerspiegelt nebst der guten Ertragslage auch 
das dauernde Bestreben des Instituts für Geistiges Eigentum, den 
Benützern der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme Gewinne 
weiterzugeben und attraktive Dienstleistungen zu günstigen Preisen 
anzubieten.
Das massgebende Ziel des Instituts für Geistiges Eigentum ist es, 
optimale Rahmenbedingungen für Innovationen und Kreativität zu 
schaffen. Das 1996 verselbständigte Institut hat ab 2006 auch auf 
die Abgeltung von jährlich 3 Millionen Franken zu verzichten, so 
dass auch der Bundeshaushalt von der guten Situation des Instituts 
profitiert.
Die guten Erfahrungen mit dem IGE sollen auch auf weitere Bereiche 
der Bundesverwaltung ausgedehnt werden. So wird in diesem Jahr die 
Verselbständigung des Instituts für Rechtsvergleichung geprüft.
Weitere Auskünfte:
Dr. Christian Bock, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Mitglied 
der Direktion
Direktwahl +41 (0)31 322 48 37 oder +41 (0)79 407 78 68

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