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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Terroristische Delikte "entpolitisieren" Bundesrat verabschiedet Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern (ots)

02.02.2005. Terroristen sollen sich nicht auf den
politischen Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der 
Auslieferung zu entziehen und die Gewährung der Rechtshilfe zu 
verhindern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft betreffend 
das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des 
Terrorismus verabschiedet. Das Protokoll erweitert die Liste der 
terroristischen, nicht als "politisch" geltenden Delikte, um den 
Terrorismus wirksamer bekämpfen zu können.
Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus 
dem Jahr 1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der 
Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, 
dass die Schweiz nicht als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten
missbraucht werden kann. Das Übereinkommen und das Protokoll wollen 
verhindern, dass die Urheber terroristischer Handlungen der 
Verfolgung und Bestrafung entgehen. Beide Instrumente fördern die 
Auslieferung und die Rechtshilfe, die besonders wirksame Mittel 
sind, um dieses Ziel zu erreichen. Da die meisten Konventionen und 
Verträge über internationale Zusammenarbeit in Strafsachen für 
Straftaten mit politischem Charakter eine Zusammenarbeit 
ausschliessen, listen das Übereinkommen und das Protokoll eine Reihe 
terroristischer Handlungen auf, die nicht als politische Straftaten 
gelten sollen.
Den Terrorismus wirksamer bekämpfen
Das Protokoll aktualisiert das Übereinkommen und erhöht dessen 
Wirksamkeit. Es verstärkt die Bekämpfung des Terrorismus 
insbesondere durch die "Entpolitisierung" einer Reihe von 
Straftaten. Damit soll das Risiko gemindert werden, dass 
terroristische Handlungen als politische Straftaten beurteilt werden 
und dadurch eine Auslieferung oder die Gewährung der Rechtshilfe 
verunmöglicht werden. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls werden 
insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen 
Bombenanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus, Handlungen 
gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und gegen den physischen 
Schutz von Kernmaterial nicht mehr als politische Straftaten gelten.
Das Protokoll gewährleistet den Schutz der Menschenrechte und der 
Grundrechte. Die Schweiz wird daher nicht zur Zusammenarbeit 
verpflichtet sein, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass ein 
Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden ist, um eine 
Person wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit 
oder ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. 
Ebenso besteht keine Pflicht zur Auslieferung, wenn der gesuchten 
Person die Folter oder Todesstrafe drohen.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42

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