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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat setzt Verordnung über die verdeckte Ermittlung in Kraft

Bern (ots)

10.11.2004. Das neue Bundesgesetz über die verdeckte
Ermitt-lung tritt Anfang 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner 
heutigen Sitzung die Verordnung mit den notwendigen 
Vollzugsvorschriften zum Bundesgesetz verabschiedet und ebenfalls 
auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
Die verdeckte Ermittlung ist ein Instrument der 
Strafverfolgungsbehörden. und hat zum Zweck, mit Angehörigen der 
Polizei, die nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle 
Umfeld einzudringen und damit zur Aufklärung von besonders schweren 
Straftaten beizutragen.
Mit Beschluss vom 26. Februar 2004 hatte der Bundesrat das 
Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) 
auf den 1. Januar 2005 festgelegt. Das Gesetz regelt den Einsatz der 
verdeckten Ermitt-lerinnen und Ermittler in Strafverfahren des 
Bundes und der Kantone. Es beschränkt den Einsatz dieser speziellen 
Form des Polizeieinsatzes auf besonders schwere Straftaten, die in 
einem Deliktkatalog abschliessend aufgeführt sind. Der Einsatz muss 
verhältnismässig sein, das heisst, er ist nur möglich, wenn andere 
Untersuchungshandlungen erfolglos waren, beziehungsweise 
aussichtslos wären. Zudem ist für den Einsatz eine richterliche 
Genehmigung erforderlich.
Weitere Auskünfte:
Urs Bartetzko, Chef Rechtsdienst fedpol, Tel 031  324 93 31

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