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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Totalrevision des Vormundschaftsrechts wird begrüsst – aber kostenneutral EJPD erarbeitet bis 2006 eine Botschaft

Bern (ots)

27.10.2004. Die Totalrevision des Vormundschaftsrechts
ist in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst 
worden. Neben der grundsätzlichen Zustimmung wird jedoch vielfältige 
Kritik an einzelnen Punkten der Vorlage geäussert. Der Bundesrat hat 
am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und 
das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis 2006 
eine Botschaft zu erarbeiten.
Das Vormundschaftsrecht ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912 
nahezu unverändert geblieben und entspricht nicht mehr den heutigen 
Anschauungen und Verhältnissen. Eine grosse Mehrheit der 
Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet die Totalrevision des 
Vormundschaftsrechts, die namentlich das Selbstbestimmungsrecht 
schwacher und hilfsbedürftiger Personen fördern will. Verschiedene 
Punkte der Vorlage werden allerdings deutlich kritisiert. Sorgen 
bereiten insbesondere die befürchteten Mehrkosten der Totalrevision. 
Das neue Recht muss von den betroffenen Gemeinwesen kostenneutral 
umgesetzt werden können, wird verschiedentlich verlangt.
Massarbeit statt standardisierte Massnahmen
Breite Zustimmung findet das Hauptanliegen der Totalrevision, 
nämlich die Abkehr von der Fixierung auf bestimmte Typen 
behördlicher Massnahmen (Entmündigung, Beiratschaft und 
Beistandschaft) und die Hinwendung zu einem System 
massgeschneiderter Massnahmen. Eine grosse Mehrheit begrüsst auch 
die eigene Vorsorge zur Förderung der Selbstbestimmung, das heisst 
den Vorsorgeauftrag im Allgemeinen und für medizinische Massnahmen 
sowie die Patientenverfügung. Positiv aufgenommen werden ferner der 
Verzicht auf die erstreckte elterliche Sorge sowie die Schaffung 
einer Beistandschaft für Angehörige mit spezifischen Privilegien.
Grössere Organisationsfreiheit für Kantone
Als Hauptstreitpunkt der Revision erweist sich die Organisation der 
Erwachsenenschutzbehörde. Der Vorschlag, die 
Erwachsenenschutzbehörde zwingend als interdisziplinär 
zusammengesetztes Fachgericht zu organisieren, stösst auf breite 
Ablehnung. Die unbestrittene Professionalisierung des 
Vormundschaftswesens könne auch mit einer Fachbehörde gewährleistet 
werden, wird eingewendet. Angesichts dieser Kritik will der 
Bundesrat den Kantonen eine grössere Organisationsfreiheit belassen. 
Er hat entschieden, dass die Erwachsenenschutzbehörde nicht zwingend 
ein Gericht sein wird.
Mehrheitlich abgelehnt wird ferner der Vorschlag, wonach in erster 
Linie das Gemeinwesen für die Entschädigung des Beistandes aufkommen 
soll. Die Kosten seien in erster Linie von der hilfsbedürftigen 
Person und nur subsidiär vom Gemeinwesen zu tragen. Ebenfalls auf 
Kritik stösst der Vorschlag, wonach nicht mehr allgemein Ärzte mit 
Praxisbewilligung, sondern nur noch „geeignete“ Ärzte für die 
fürsorgerische Unterbringung zuständig sein sollen. Den Kantonen 
soll in dieser Frage eine grosse Freiheit eingeräumt werden, damit 
zum Beispiel weiterhin auch notfallärztliche Einweisungen möglich 
sind.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 40 87

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