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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Waadtländer Härtefälle entschieden

Bern (ots)

12.08.2004. Im Mai 2004 haben sich Bundesrat Christoph
Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartementes (EJPD), und die Waadtländer Regierung über das 
weitere Vorgehen bei der Prüfung der Waadtländer Härtefälle 
geeinigt. Die Prüfung dieser Fälle ist nun abgeschlossen und der 
Kanton Waadt bereitet die Rückkehr der Personen vor, deren Gesuch 
abgelehnt wurde.
Der Kanton Waadt hat im Asylbereich während mehreren Jahren eine 
eigene Rückkehrpolitik verfolgt. Als Folge dieser Politik blieben 
zahlreiche zur Ausreise verpflichtete Personen trotz 
Wegweisungsverfügung der Bundesbehörden in der Schweiz.
Am 26. und 28. Mai 2004 konnte eine Vereinbarung zwischen dem EJPD
und der Waadtländer Regierung unterzeichnet werden. Diese 
Vereinbarung sieht vor, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 
alle hängigen Fälle prüft. Diese Prüfung erfolgt gestützt auf das 
Rundschreiben vom 21. Dezember 2001, welches die Praxis der 
Bundesbehörden bei der Regelung des Aufenthaltes in schwer wiegenden 
persönlichen Härtefällen regelt.
Das BFF hat nun alle unterbreiteten Dossiers geprüft und den 
Kanton über das Resultat informiert. Insgesamt sind 1280 Personen 
von dieser Prüfung betroffen: 582 Personen sind bereits aufgenommen 
oder kommen demnächst in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme, 523 
Personen müssen die Schweiz verlassen. Die Dossiers der übrigen 175 
Personen konnten nicht geprüft werden, da sie die Kriterien zur 
Prüfung im Rahmen des erwähnten Rundschreibens nicht erfüllten.
Die Mehrheit der betroffenen Personen kommt aus Serbien und 
Montenegro (insgesamt 44,5%, davon 276 Personen mit einer 
vorläufigen Aufnahme und 210 Personen mit negativem Entscheid) sowie 
Bosnien und Herzegowina (insgesamt 33,5 %, davon 188 Personen mit 
einer vorläufigen Aufnahme und 185 mit negativem Entscheid).
Der Kanton Waadt hat sich verpflichtet, Bundesentscheide in 
Zukunft zu respektieren. Um die Rückkehr der betroffenen Personen zu 
erleichtern, unterstützt er die freiwillige Rückkehr mit einem 
kantonalen Rückkehrhilfeprogramm. Personen, die nicht freiwillig 
ausreisen, müssen mit der Anwendung von Zwangsmassnahmen rechnen.
Weitere Auskünfte:
Urs von Arb, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 99 72

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