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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu den Asylverordnungen

Bern (ots)

09.12.2003. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu
den drei Verordnungen eröffnet, welche zur Umsetzung des 
Entlastungs- programmes 2003 im Asylbereich angepasst werden müssen. 
Die Entlastungsmassnahmen sehen vor, dass Asylsuchende mit 
rechtskräftigem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr 
erhalten.
Die betroffenen Asylsuchenden haben die Schweiz selbständig zu 
verlassen. Kommen sie ihrer Ausreisepflicht nicht nach, halten sie 
sich illegal in der Schweiz auf. Damit es nicht zu einer 
Kostenabwälzung auf die Kantone kommt, richtet der Bund den Kantonen 
für jeden rechtskräftigen Nichteintretensentscheid eine pauschale 
Nothilfeentschädigung aus. Verlässt eine ausreisepflichtige Person 
die Schweiz nicht selbständig und wird sie von den Behörden 
aufgegriffen, so bezahlt der Bund den Kantonen eine 
Vollzugsentschädigung nach erfolgter Rückführung. Die mit der 
Organisation der Ausreise verbundenen Kosten übernimmt der Bund wie 
bisher.
Die Entlastungsmassnahmen im Asylbereich konnten erst in der 
laufenden Wintersession zu Ende beraten werden. Der Bundesrat hat 
nun die Verordnungen, in welchen das Entlastungsprogramm 2003 im 
Asylbereich umgesetzt wird, in die Vernehmlassung geschickt. Dies 
betrifft die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen, die 
Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und die Verordnung über 
den Vollzug der Weg- und Ausweisung (VVWA) ausländischer Personen. 
In der VVWA werden insbesondere die Höhe und die Modalitäten zur 
Auszahlung der Nothilfe- und Vollzugsentschädigung definiert. Zudem 
wird in dieser Verordnung das Monitoring umgesetzt, welches neu auf 
Gesetzesstufe verankert ist. Mit dem Monitoring überprüft der Bund 
in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Auswirkungen des 
Ausschlusses von Personen aus dem Sozialhilfesystem des 
Asylbereichs, damit die Entschädigung der Kantone nötigenfalls 
angepasst werden kann.
Das Vernehmlassungsverfahren (die entsprechenden Unterlagen sind 
unter www.ejpd.admin.ch und www.asyl.admin.ch einsehbar) dauert bis 
zum 8. Februar 2004. Die Verordnungen müssen zusammen mit dem Gesetz 
auf den frühest möglichen Zeitpunkt, voraussichtlich auf den 1. 
April 2004, in Kraft gesetzt werden.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 
Tel. 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031  325 98 80

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