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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Verordnung für das Personal des Bundesstrafgerichts

Bern (ots)

26.09.2003. Der Bundesrat hat am Freitag die
Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Personals des 
Bundesstrafgerichts verabschiedet und auf den 1. November 2003 in 
Kraft gesetzt. Dies ermöglicht den Richterinnen und Richtern, 
unmittelbar nach ihrer Wahl die erforderlichen Personalentscheide zu 
treffen, damit das Bundesstrafgericht seine Tätigkeit am 1. April 
2004 aufnehmen kann.
Für die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts, welche die 
Vereinigte Bundesversammlung am 1. Oktober wählen wird, sieht das 
Strafgerichtsgesetz eine Spezialregelung vor: Das Arbeitsverhältnis 
und die Besoldung sind in einer Verordnung der Bundesversammlung 
geregelt worden. Für das übrige Gerichtspersonal 
(Gerichtschreiber/innen, Kanzleipersonal usw.) gelten das 
Bundespersonalgesetz und die Bundespersonalverordnung. Die wenigen 
Bereiche, die gewisse Sonderbestimmungen erfordern, hat der 
Bundesrat in der Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des 
Personals des Bundesstrafgerichts geregelt. Damit wird dem 
Bundesstrafgericht als Behörde der dritten Staatsgewalt die vom 
Gesetz vorgesehene notwendige Autonomie bei der Anstellung seiner 
Mitarbeitenden und der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse 
eingeräumt.
Weitere Auskünfte:
Bernardo Stadelmann, Projektleiter, Tel. 031 323 77 33

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