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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

Bern (ots)

25.06.2003. Der Bundesrat will die Integration der
Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete 
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, 
die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der 
Integrationsförderung dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist 
für den Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der 
Zahl der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch beide 
Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische 
Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und 
rechtliche Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den 
Integrationsaspekt in Zukunft stärker berücksichtigen und dabei 
vernetzt zusammenarbeiten. Dies bedarf der verbindlichen und 
transparenten Koordination. Die Koordination der 
integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für Zuwanderung, 
Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine wichtige 
geplante Neuerung der überarbeiteten Integrationsverordnung.
Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen 
Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und 
grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, 
Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.
Erfolgreiche Integrationsbemühungen berücksichtigen
Die Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und 
staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft 
der Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich zunehmend 
durch und prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass 
erfolgreiche Integrationsbemühungen bei Entscheiden, die einen 
behördlichen Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen sind. 
So kann etwa der Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache oder die 
Teilnahme an Bildungsangeboten als erfolgreiche Eigenleistung 
honoriert werden.
Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in 
der Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der 
Gewährung von Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, 
indem sie mehr Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen 
erhalten können.
Familiennachzug innert fünf Jahren
Dem Integrationsgedanken folgt auch die vorgesehene Revision der 
Begrenzungsverordnung. Sie konkretisiert einen entsprechenden 
Beschluss des Parlaments im Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung 
der Ausländer (ANAG). Neu ist für den Familiennachzug von Personen 
mit einer Aufenthaltsbewilligung eine Frist vorgesehen. Sie dürfen 
ihre Familienangehörigen nur in den ersten fünf Jahren nach der 
Einreise nachziehen; in Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Ein 
möglichst rascher Nachzug der Kinder und Jugendlichen im Vorschul- 
und Schulalter trägt zu guten Startchancen in die Arbeitswelt bei 
und verbessert die Integration in Ausbildung und Beruf.
Weitere Auskünfte
Mario Tuor, Informationsdienst IMES, Tel. 031 324 31 50

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