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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Kosten aus den Lohnnachzahlungen können angerechnet werden Zweiter Teilentscheid des Bundesrates zu den Zürcher Spitaltarifen

Bern (ots)

02.06.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Tarife
für jene Zürcher Spitäler festgelegt, die infolge von 
Lohngleichheitsklagen ihrem Personal Lohnnachzahlungen geleistet 
haben oder noch leisten werden. Er bestätigte dabei seinen ersten 
Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitaltarife. Zudem 
entschied er, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen an die 
Pauschalen angerechnet werden können.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte auf den 1. Januar 2000 
neue Spitaltarife für stationäre Pflichtleistungen verfügt. Dagegen 
erhob der Verband Zürcher Krankenversicherer (VZKV; heute: 
santésuisse Zürich-Schaffhausen) Beschwerde an den Bundesrat. Der 
VKZV beantragte, die Tarife auf dem bisherigen Niveau zu belassen 
und die bisherigen Tagestaxen beizubehalten.
Am 27. Juni 2001 sistierte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) das Beschwerdeverfahren für jene Spitäler, die infolge von 
Lohngleichheitsklagen durch Lohnnachzahlungen an das Personal 
betroffen waren. Am 19. Dezember 2001 legte der Bundesrat in seinem 
ersten Teilentscheid die Tarife für alle Spitäler neu auf der Basis 
eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent fest (siehe 
Pressemitteilung des EJPD vom 20. Dezember 2001). Die neuen Tarife 
galten aber vorerst nur für jene Spitäler, die keine 
Lohnfortzahlungen leisten (Stadtspitäler Triemli und Waid sowie 
Spital Bülach).
Pauschalen neu berechnet
In seinem zweiten Teilentscheid legte der Bundesrat nun fest, dass 
diese Tarife auch für alle anderen Spitäler rückwirkend ab 1. Januar 
2000 gelten. Er entschied zudem, dass die Kosten aus den 
Lohnnachzahlungen an das Personal zu den auf die Pauschalen des 
Jahres 2000 anrechenbaren Kosten gehören. Damit wies er die 
Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine Anrechnung ablehnten. 
Der Bundesrat hob aber die Pauschalen nicht in dem von der 
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und den Spitälern verlangten 
Ausmass an und berechnete die Pauschalen neu.
Weitere Auskünfte:
Josef Würsch, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 36

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