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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: EU-Erweiterung: Bundesrat schickt Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit in Konsultation

Bern (ots)

14. Mai 2003. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat
zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU auf 
die neuen Mitgliedstaaten angenommen. Definitiv verabschiedet wird 
das Mandat nach Konsultationen der Kantone und der 
aussen-politischen Kommissionen des Parlaments. Der Bundesrat 
erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen 
EU-Länder als wichtigen Schritt und Chance für die Schweiz.
Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue 
Mitgliedländer erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, 
Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden 
sechs der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der 
EU automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das 
auch zum Paket der Bilateralen I gehörige 
Personenfreizügigkeitsabkommen sind Verhandlungen nötig.
Bereits am 9. Dezember 2002 hatte der Bundesrat beschlossen, für die 
Ausdehnung des bilateralen Personen-Freizügigkeitsabkommens auf 
diese Länder ein entsprechendes Verhandlungsmandat vorzubereiten. 
Die EU hat ihr Mandat zur Anpassung des Abkommens am 6. Mai durch 
den EU-Ministerrat verabschiedet.
Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung der Märkte mit 
450 Millionen Menschen und ist deshalb für die Schweizer Wirtschaft 
eine Chance. Sodann ergeben sich für die Rekrutierung von 
qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante 
Perspektiven.
Angemessene Übergangsregelungen
Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene 
Übergangsregelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die 
Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt 
werden, wie dies bereits im heute geltenden Freizügigkeitsabkommen 
gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedern möglich ist. Der Zugang zum 
Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den neuen Mitgliedländern 
schrittweise geöffnet werden. Am materiellen Inhalt des Abkommens 
wird sich voraussichtlich nichts ändern.
In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das 
Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss 
untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem Inkrafttreten der 
Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen.
Fakultatives Referendum nach sieben Jahren
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass 
die Bundesversammlung im Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten 
des Freizügigkeitsabkommens - über die Weiterführung des Abkommens 
entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen 
Referendum unterstehen.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auch auf die 
flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und 
auch auf Arbeitnehmer aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden 
werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer 
vor Lohn- und Sozialdumping. Die effiziente Umsetzung und 
konsequente Anwendung dieser Massnahmen wird von grosser Wichtigkeit 
sein.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen 
seit dem 1. Juni 2002 zeigen, dass nicht mit einer übermässigen 
Zuwanderung zu rechnen ist.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18
Dieter W. Grossen, Stellvertr. Direktor IMES, Tel. 031 323 51 18

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