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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Grosse Nachfrage nach neuem Schweizer Pass - Auslieferung kann sich verzögern

Bern (ots)

23. Januar 2003. Der neue Schweizer Pass kann seit dem
1. Januar 2003 bei den Behörden beantragt werden. Innerhalb der 
ersten drei Wochen wurden rund 50'000 Pässe bestellt. Das entspricht 
rund 20 Prozent der vermuteten Jahresmenge. Die Nachfrage übertrifft 
damit die Erwartungen. Die Auslieferung kann sich deshalb in der 
Startphase in einzelnen Fällen verzögern.
Wer einen Pass beantragt, erhält das Dokument bei durchschnittlicher 
Nachfrage innert 15 Arbeitstagen. Wann sich die Nachfrage auf ein 
mittleres Niveau einpendeln wird, lässt sich zur Zeit noch nicht 
abschätzen. Bei der Auslieferung der neuen Identitätskarte gibt es 
dagegen keine Verzögerungen.
Kann der Pass nicht innert 15 Arbeitstagen ausgestellt werden, hat 
die antragstellende Person Anrecht auf einen kostenlosen 
provisorischen Pass, wenn sie nachweisen kann, dass sie auf ein 
gültiges Reisedokument dringend angewiesen ist. Der provisorische 
Pass ist maximal ein Jahr gültig.
Spezielle Anforderungen an Passfotos
Um die Personendaten (Text und Bild) zu erfassen und den Ausweis zu 
produzieren, muss das verwendete Foto besondere Kriterien erfüllen 
(Informationen unter www.fedpol.ch). Bei Gemeinden und Kantonen 
wurden deshalb in der ersten Woche zahlreiche Fotos zurückgewiesen. 
Häufigster Grund war, dass die Fotos den Anforderungen bezüglich 
Kopfproportionen nicht genügten (Mussproportionen: Kopfbreite ca. 20 
mm, Kopfhöhe ca. 25 mm; Portrait in Bild zentriert; 5 mm Freiraum 
über Scheitel).
Weitere Auskünfte:
Philipp Bättig, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 322 42 99
sowie unter www.fedpol.ch

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