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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Der Bundesrat schränkt Mourad Dhinas politische Aktivitäten in der Schweiz ein Nachdem Dhina zum Chef des Exekutivbüros der FIS gewählt wurde

Bern (ots)

24.10.2002. Der Bundesrat lässt nicht zu, dass der
Konflikt zwischen der algerischen Regierung und dem Front islamique 
du Salut (FIS) durch in der Schweiz lebende Exponenten des FIS 
geschürt wird. Er hat deshalb am Mittwoch beschlossen, dem Chef des 
FIS-Exekutivbüros, Mourad Dhina, zu verbieten, von der Schweiz aus 
Propaganda zu betreiben, die Gewalt rechtfertigt, zu solcher aufruft 
oder diese unterstützt.
Konkret wurde Mourad Dhina auch verboten, terroristische oder 
gewalt- extremistische Akte, welche namentlich zum Ziel haben, die 
staatliche Ordnung in Algerien gewaltsam zu stören, zu 
rechtfertigen, zu befürworten, zu fördern oder materiell zu 
unterstützen. Damit dieses Verbot nicht umgangen werden kann, darf 
Dhina auch nicht Dritte mit solchen Aktivitäten beauftragen. Für den 
Fall einer Widerhandlung droht ihm die Ausweisung aus der Schweiz.
Dhinas Aktivitäten Mourad Dhina lebt seit längerem in der Schweiz. 
Nach und nach hat er eine führende Position in dem in Algerien 
verbotenen FIS eingenommen. Anfang Oktober 2002 wurde er ad interim 
an die Spitze des Exekutivbüros gewählt. In dieser Funktion könnte 
er zunehmend zum Brenn- und Aktionspunkt des FIS im Ausland werden.
Die Haltung der Schweiz Der Bundesrat lässt nicht zu, dass die 
Schweiz und ihre freiheitliche Rechtsordnung missbraucht wird, indem 
von ihrem Gebiet aus die innere Sicherheit anderer Staaten direkt 
oder indirekt gefährdet wird, weil damit die Beziehungen der Schweiz 
zum Ausland gestört werden. So hat der Bundesrat bereits 1998 
gegenüber einem anderen, damals in der Schweiz aktiven Exponenten 
des FIS, Ahmed Zaoui, ein ähnlich lautendes Verbot ausgesprochen. 
Artikel 184, Absatz 3 der Bundesverfassung gibt dem Bundesrat im 
Zusammenhang mit den Beziehungen zum Ausland die Kompetenz, solche 
Verbote zu erlassen, wenn die Wahrung der Landesinteressen dies 
erfordert.
Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07

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