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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Ein "Knigge" für die Beziehungen des Bundes mit den Gemeinden

Bern (ots)

16.10.2002. Die Gemeinden werden besser einbezogen bei
der Ausgestaltung von Bundesmassnahmen, die sie betreffen. Der 
Bundesrat hat gestern die Richtlinien betreffend die Zusammenarbeit 
zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verabschiedet. Sie 
konkretisieren den neuen Städte- und Gemeindeartikel in der 
Bundesverfassung (Art. 50 Abs. 2 und 3).
Die neue Verfassungsbestimmung ist für den Bundesrat vor allem 
Anstoss für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit Bund, 
Kantone, Gemeinden. Ihre sachgerechte Umsetzung erfordert 
Informationen des Bundes über die Wirkungen seiner Massnahmen auf 
Ebene der Gemeinden. Diese sollen bei der Politikgestaltung stärker 
einbezogen werden und dies in einem Geist der Partnerschaft und 
Transparenz. In Bezug auf die Berggebiete besteht seit über 25 
Jahren eine zufriedenstellende vertikale Zusammenarbeit. Bei den 
Städten und Gemeinden befindet sich der institutionalisierte Dialog 
zwischen den Staatsebenen hingegen erst am Anfang. Ein erster 
wichtiger Schritt wurde im Februar 2001 mit der Schaffung der 
Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) gemacht.
Transparenz bei Zusammenarbeit und Direktkontakten
Zukünftig sollen Gemeinden und Städte systematischer als bisher in 
Vernehmlassungen und Kommissionsarbeiten einbezogen werden, wenn 
absehbar ist, dass sie durch Bundesmassnahmen betroffen sind. 
Zugleich steckt der Bundesrat den Rahmen für seine 
Agglomerationspolitik ab, wobei diese primär eine Aufgabe der 
Kantone ist.
Die Gestaltung von Direktkontakten zwischen dem Bund und den 
Gemeinden- im Verhältnis zu den kantonalen Kompetenzen - ist eine 
staatspolitisch sensible Frage. Die Kantone bleiben die primären 
Partner des Bundes bei der Umsetzung von Bundesmassnahmen und sie 
bilden das wichtigste Scharnier bei der Agglomerationspolitik. In 
erster Linie obliegt es ihnen, die Interessen der Gemeinden 
gegenüber dem Bund zu vertreten. Bereits heute gibt es allerdings in 
mehreren Politikbereichen Direktkontakte zwischen Bund und 
Gemeinden, beispielsweise in der Umwelt- und der Sozialpolitik. Sie 
entsprechen gegenseitigen Informationsbedürfnissen im Hinblick 
sowohl auf die Wahl geeigneter Lösungen wie auch auf deren 
Umsetzung. Auch wenn der Bundesrat trilaterale Kontakte Bund - 
Kantone - Gemeinden bevorzugt, namentlich im Rahmen der TAK, 
anerkennt er den Nutzen bilateraler Kontakte Bund - Gemeinden. Bei 
diesen Kontakten ist den Kantonen gegenüber Transparenz walten zu 
lassen.
Die vorliegenden Richtlinien sind in enger Zusammenarbeit mit den am 
Dialog beteiligten Partnern - Kantone, Gemeinden, Städte und 
Bergregionen - erarbeitet und von der TAK gutgeheissen worden. Sie 
werden am 1. Dezember 2002 in Kraft treten und nach drei Jahren 
überprüft werden.
Weitere Informationen:
Luzius Mader, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz (Tel. 031/322 41 02)

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