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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Gegen missbräuchliche Asylgesuche und Täuschung der Behörden durch Scheinehen

Bern (ots)

Der Bundesrat stimmt der Parlamentarischen Initiative Hess zu
Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Vorschlag der
Staatspolitischen Kommission des Ständerates für eine Teilrevision
des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
(ANAG) zugestimmt. Die Revision sieht die Aufnahme eines neuen
Vorbereitungshaftgrundes und eines neuen Straftatbestandes bei
Täuschung der Behörden vor. Die Zustimmung erfolgte, obwohl der
Bundesrat  es vergezogen hätte, diese  Bestimmungen erst in das
geplante neue Ausländergesetz aufzunehmen.
Die SPK schlägt in ihrem Bericht vom 30. April 2001 zur
Parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Hess vor, einen neuen
Vorbereitungshaftgrund bei missbräuchlichem Nachreichen eines
Asylgesuchs einzuführen. Auslöser für die Initiative war der Fall von
zwei Schwarzarbeitern, die nach ihrer Aufdeckung ein Asylgesuch
gestellt hatten, um einer sofortigen Rückführung in den
Herkunftsstaat zu entgehen. Das Bundesgericht bezeichnete die
Anordnung von Vorbereitungshaft in beiden Fällen als unzulässig, da
die gesetzliche Grundlage fehlte.
Ein zweiter Revisionspunkt sieht vor, dass die Täuschung von
Behörden in ausländerrechtlichen Verfahren strafbar wird. Anlass
dafür ist auch hier ein Bundesgerichtsentscheid; danach ist der
Abschluss oder die Vermittlung einer Scheinehe mit dem Ziel, eine
Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, gemäss dem geltenden Recht nicht
strafbar. Solche Handlungen sollen in Zukunft mit bis zu 6 Monaten
Gefängnis oder mit Busse bis zu 10'000 Franken bestraft werden
können. Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates für ein neues
Ausländergesetz sieht eine ähnliche Bestimmung vor.
Die SPK beantragt dem Ständerat, für diese Anliegen nicht die
Totalrevision des Ausländergesetzes abzuwarten, da hier klare
rechtliche Lücken bestehen. Der Bundesrat ist damit grundsätzlich
einverstanden, unterstreicht jedoch, dass es sich  beim fehlenden
Tatbestand für die Vorbereitungshaft nicht um einen offensichtlichen
Missstand handelt. Die Anzahl Personen, die beim missbräuchlichen
Nachreichen eines Asylgesuchs nicht bereits einen anderen
Hafttatbestand (z.B. Untersuchungshaft) erfüllen, ist gering. Zudem
befürchtet der Bundesrat, dass eine vorgezogene Teilrevision des aus
dem Jahr 1931 stammenden ANAG weitere Aenderungswünsche nach sich
ziehen und so die Schaffung eines kohärenten neuen Ausländergesetzes 
erschweren könnte.
Der Bundesrat wird die Botschaft für das neue Ausländergesetz
voraussichtlich Ende 2001 an das Parlament überweisen.

Kontakt:

EJPD

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