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Crossair

Crossair AG und kapers: Einigung über Eckwerte für neuen GAV des Kabinenpersonals

Basel (ots)

Wichtiger Schritt im Hinblick auf den Start der
neuen Airline SWISS: Die Crossair AG und der Verband des
Kabinenpersonals kapers haben sich auf die Eckwerte des neuen
Gesamtarbeitsvertrages geeinigt. Nach der Ausformulierung muss der
Vertrag den kapers-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Im
Rahmen des von Crossair-Management und kapers ausgehandelten
Vertrages werden die Kosten für das Kabinenpersonal um rund 10 %
gesenkt. Damit werden die Vorgaben des Business-Plans Phoenix plus
vollumfänglich erfüllt. Zu eigentlichen Lohnkürzungen kommt es dabei
nicht. Auch die vom November 2001 bis Ende März 2002 geltenden
temporären Lohnkürzungen für das Kabinenpersonal der Swissair können
rückgängig gemacht werden. Der Vertrag soll am 1. April 2002 in Kraft
gesetzt werden. kapers ist zusammen mit seinem Partnerverband unia
mit insgesamt 3'200 Mitgliedern der zahlenmässig grösste
Sozialpartner der neuen Airline SWISS.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag ist ein Werk echt schweizerischer
Sozialpartnerschaft. Er ist eine faire Lösung und setzt ein wichtiges
Signal für SWISS», sagten Vertreter von Crossair AG und kapers am
Montag in Zürich an einer gemeinsamen Medienkonferenz. «Das
Kabinenpersonal ist das Aushängesc hild und der wichtigste
Imageträger einer Airline», sagt Björn Näf, Geschäftsleitungsmitglied
von SWISS, «deshalb ist dieser GAV nicht nur für das Personal und für
uns, sondern auch für unsere Kunden enorm wichtig.»
Der neue Gesamtarbeitsvertrag basiert auf einem einheitlichen
Lohn-, Ferien- und Pensionsmodell für das ganze Kabinenpersonal -
sowohl für jene Beschäftigten, die schon bisher bei der Crossair
arbeiteten wie auch für das neu von der Swissair dazu stossende
Kabinenpersonal. Die im Businessplan für das Projekt Phoenix
vorgegebene Reduktion der Personalkosten von 10 % beim
Kabinenpersonal konnte durch Abstriche bei den Ferien, Spesen und
Provisionen realisiert werden. Salärkürzungen sind keine vorgesehen.
Die Pensionsregelung des neuen GAV beruht auf einem
Pensionierungsalter mit 58 Jahren und auf paritätischen Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerbeiträgen. Wichtige Bestandteile des
Gesamtarbeitsvertrages sind auch ein Laufbahnmodell mit
Weiterbildungsmöglichkeiten und eine eidgenössisch anerkannte
Berufsprüfung für Flight Attendants. Wie bisher bei der Swissair wird
neu auch die Kabinenbesatzung von SWISS von einem Maître de Cabine
geleitet.
Der Durchbruch bei den Verhandlungen für den neuen
Gesamtarbeitsvertrag des Kabinenpersonals war während eines
fünftägigen gemeinsamen Workshops letzte Woche erzielt worden. Jetzt
müssen noch die Details bereinigt und das Vertragswerk muss
ausformuliert werden. Danach wird es den kapers-Mitgliedern zur
Abstimmung vorgelegt.
Weitere Informationen auf: www.project-phoenix.ch und
www.kapers.ch

Kontakt:

kapers
Joerg Drittenbass
Tel. +41/79/450'72'72
drittenbass@kapers.ch

Crossair AG
Björn Näf
Tel. +41/61/325'73'18
E-Mail: nae@crossair.ch

Crossair
Corporate Communications
Postfach
4002 Basel
Tel. +41/61/582'45'53
Fax +41/61/582'35'54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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