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Crossair Kapitalerhöhung auf gutem Weg: Neue Aktien für über 2,2 Milliarden Franken gezeichnet

Basel (ots)

Die Kapitalerhöhung der Crossair ist einen
entscheidenden Schritt weitergekommen: Die bei der Crossair bis heute
eingegangenen Aktienzeichnungen überschreiten den für die
Durchführung der Kapitalerhöhung geforderten Mindestbetrag.
Ausstehend sind noch Zusagen für rund 407 Millionen Franken von
Kantonen, Städten und Gemeinden.
Die Grossinvestoren namentlich der Grundsatzvereinbarung
Luftbrücke» zeichneten bis heute Aktien von mehr als 2,2 Milliarden
Franken. Damit wurde der für die Durchführung der Kapitalerhöhung zu
erreichende Mindestbetrag überschritten. Dies werten wir als Zeichen
des Vertrauens», freut sich Thomas Hofmann, Chief Financial Officer
der Crossair.
Unter der Voraussetzung, dass die bis heute gezeichneten Aktien am
20. Dezember 2001 liberiert werden (Grossinvestoren vorerst zu 30%,
Publikumsaktionäre zu 100%), wodurch der Crossair vorerst rund CHF
675 Millionen zufliessen, kann die Kapitalerhöhung wie vorgesehen
noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Noch ausstehend sind Zusagen für rund 407 Millionen Franken von
Kantonen, Städten und Gemeinden. Die Zusage des Kantons Zürich für
300 Millionen Franken hängt vom Ausgang der Volksabstimmung vom 13.
Januar 2002 ab.
Die neuen Aktien wurden ausserdem den bisherigen Aktionären
angeboten. Die entsprechende Bezugsfrist ist gestern Montag
abgelaufen. Da sich der Aktienkurs während der Bezugsfrist unter dem
Bezugspreis befand, sind von den bisherigen Aktionären nur wenige
Zeichnungen eingegangen.
Die Kotierung sowie der erste Handelstag der neuen Aktien aus der
Kapitalerhöhung, der Genussscheinumwandlung sowie der bisherigen
Aktien auf gesplitteter Basis wurde im Hauptsegment der Schweizer
Börse (SWX) auf den 28. Dezember beantragt  und bewilligt.
Diese Pressaussendung sowie die darin enthaltenen Informationen
dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht
oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen
(einschliesslich juristische Personen) sowie an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen
werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann ein Verstoss gegen
U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese
Presseaussendung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von
Aktien.

Kontakt:

Crossair
Corporate Communications
Postfach
CH - 4002 Basel
Tel. +41/61/325'45'53
Fax +41/61/325'35'54
E-mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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