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Kapitalerhöhung der Crossair

Basel (ots)

Der Verwaltungsrat der Crossair beabsichtigt, im
Rahmen des am 22. Oktober 2001 bekanntgegebenen
Finanzierungskonzeptes der Crossair eine Kapitalerhöhung
durchzuführen, durch welche der Crossair neues Eigenkapital von
insgesamt CHF 2.74 Mrd. zufliessen wird. Gleichzeitig soll eine
zeitgemässe Kapitalstruktur geschaffen werden, indem alle Aktien im
Verhältnis 1:5 gesplittet werden sowie die Genussscheine der
Gesellschaft im Verhältnis 1:2 in Namenaktien umgewandelt werden.
Die Generalversammlung der Crossair wird über das unter breiter
Abstützung entstandene Finanzierungskonzept zu entscheiden haben,
wonach die 9'785'714 neuen Namenaktien (vor Split) den bisherigen
Aktionären sowie Inhabern von Genussscheinen der Crossair nach
Massgabe ihrer bisherigen Beteiligung zum Preis von CHF 280 pro Aktie
(vor Split) zum Bezug angeboten werden. Die von den bisherigen
Aktionären, sowie Inhabern von Crossair-Genussscheinen nicht
bezogenen Aktien stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates. Die
Grossaktionäre aus öffentlicher Hand und Wirtschaft haben bereits
ihre Absicht erklärt, neue Aktien im Gesamtbetrag von maximal CHF
2.74 Mrd. ebenfalls zum Preis von CHF 280 pro Aktie zu zeichnen.
Diese Grossaktionäre werden dabei der Verpflichtung unterliegen,
die neuen Aktien für eine Dauer von mindestens 12 Monaten zu halten.
Es ist vorgesehen, dass diese Aktien bei deren Ausgabe zu 30 %
liberiert und anschliessend voraussichtlich bis spätestens Ende März
2002 schrittweise vollständig einbezahlt werden.
Schliesslich ist beabsichtigt, der ausserordentlichen
Generalversammlung die Schaffung eines bedingten Kapitals
vorzuschlagen, um den Mitarbeitern ein marktübliches
Aktienbeteiligungsprogramm einzuräumen.
Der Verwaltungsrat der Crossair
Diese Pressaussendung sowie die darin enthaltenen Informationen
dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht
oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen
(einschliesslich juristische Personen) so-wie an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen
werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann ein Verstoss gegen
U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese
Presseaussendung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von
Aktien.
THIS PRESS RELEASE IS NOT BEEING ISSUED IN THE UNITED STATES OF
AMERICA AND SHOULD NOT BE DISTRIBUTED TO UNITED STATES PER-SONS OR
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DOCUMENT DOES NOT CONSTITUTE AN OFFER OR INVI-TATION TO SUBSCRIBE FOR
OR PURCHASE ANY SECURITIES. IN ADDI-TION, THE SECURITIES OF CROSSAIR
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TO U.S. PERSONS.

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