Schweizerischer Baumeisterverband - Ständeratsentscheid: Doppelspurigkeiten bei Überbrückungsleistungen müssen beseitigt werden
Zürich (ots) - Im Bauhauptgewerbe können Arbeitnehmende dank der Frührente Bau mit 60 Jahren in Rente gehen. Mit der Einführung der neuen Sozialversicherung der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) im Jahr 2020 wurden Doppelspurigkeiten zu dieser sozialpartnerschaftlichen Lösung geschaffen. ...