Kommentar zur CSU-Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung
Berlin (ots) - Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland abgeschafft, seit das Bundesverfassungsgericht ihr im Jahr 2010 in der damaligen Fassung Verfassungswidrigkeit attestierte und der Europäische Gerichtshof voriges Jahr ein EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der Luft zerriss. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und ausgerechnet das Pariser Attentat der untauglichste Anlass, ihre Totenruhe zu stören. Sie ...