Mindestzinssatz im BVG belassen
Bern (ots) - Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes wird der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheint im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz ...