BVG-Kommission: Vernünftige Empfehlung
Bern (ots) - Heute hat die BVG-Kommission dem Bundesrat empfohlen, auf eine diesjährige Überprüfung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge zu verzichten. Damit würde weiterhin der Satz von 1 Prozent gelten. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, teilt diese Meinung. Bevor eine nächste Anpassung des Mindestzinssatzes erfolgt, müssen zuerst die Grundlagen überarbeitet ...