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Schweiz. Verband der Berufsmasseure

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  • 20.02.2001 – 11:38

    Offizieller Fähigkeitsausweis für Masseure

    Mels (ots) - Der Beruf des Masseurs wird in Zukunft auf Grund einer gründlichen Ausbildung und einer schweizerisch anerkannten Prüfung ausgeübt werden können. Ein so qualifizierter Masseur trägt den offiziellen Titel: „med. Masseur FA". Diese Verordnung wurde von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) bereits auf den 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt. Sie stellt die Tätigkeit des Schweizerischen ...