Justizvollzugsgesetz regelt Rechte und Pflichten von Inhaftierten
Luzern (ots) - Das Justizvollzugsgesetz des Kantons Luzern wird umfassend revidiert. Die vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedete Gesetzesvorlage regelt insbesondere die Rechte und Pflichten von Inhaftierten. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen wird genauer definiert. Mit dem neuen Gesetz über den Justizvollzug werden im Rahmen der kantonalen gesetzgeberischen Kompetenzen Anpassungen an Bundesrecht ...